Yogakurs & Krankenkasse – welche Zuschüsse sind möglich?

Yogakurs und Krankenkasse – Zuschussmöglichkeiten für zertifizierte Präventionskurse

Yoga tut gut – und unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Teilnahme an einem Yogakurs finanziell unterstützt werden.

Meine entsprechend ausgewiesenen Hatha- und Yin-Yogakurse sind als Präventionskurse nach § 20 SGB V zertifiziert. Dadurch besteht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kurskosten zu erhalten.

Welche Möglichkeiten es gibt und was du dafür tun musst, habe ich dir hier übersichtlich zusammengestellt.

Was bedeutet ZPP-zertifiziert?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft Präventionskurse im Auftrag der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen nach festgelegten Qualitätskriterien. Dabei werden sowohl der Kurs und das zugrunde liegende Konzept als auch die fachliche Qualifikation der Kursleitung geprüft.

Ist ein Kurs erfolgreich zertifiziert, erfüllt er die entsprechenden Qualitätsanforderungen für Präventionsangebote nach § 20 SGB V.

Wichtig dabei: Die Zertifizierung bedeutet nicht automatisch, dass jede Krankenkasse denselben Betrag erstattet. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie häufig Präventionskurse bezuschusst werden, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kann deine Krankenkasse die Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs bezuschussen.

Da sich Höhe und Bedingungen der Erstattung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden können, empfehle ich dir, dich bereits vor Kursbeginn bei deiner Krankenkasse über die für dich geltenden Konditionen zu informieren.

So weißt du von Anfang an, mit welcher Kostenbeteiligung du rechnen kannst.

So findest du meine zertifizierten Yogakurse

Über das offizielle Suchportal „Prävention direkt finden“ kannst du nach geprüften Präventionsangeboten suchen und meine aktuell gelisteten Kurse finden.

Zur Kurssuche:
https://praevention-direkt-finden.de/suche/

Dort kannst du beispielsweise nach Hatha Yoga, der Postleitzahl 70435 und meinen aktuell eingetragenen Kursangeboten suchen, indem Du unter Termine den Haken bei Nur Kurse anzeigen, für die Anbieter zukünftige Termine angegeben haben setzt.

So kannst du überprüfen, welche meiner Kurse derzeit als zertifizierte Präventionskurse gelistet sind.

Regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung

Für die Bezuschussung eines zeitgebundenen Präventionskurses durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich.

Du musst an mindestens 80 % der Kurseinheiten tatsächlich teilgenommen haben.

Das bedeutet beispielsweise:

  • bei einem Kurs mit 8 Terminen: mindestens 7 Termine

  • bei einem Kurs mit 10 Terminen: mindestens 8 Termine

Wichtig: Für diese Mindestteilnahme spielt der Grund einer Fehlzeit keine Rolle. Auch wenn du beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht teilnehmen kannst, zählt die versäumte Kurseinheit als Fehlzeit. Entscheidend ist, dass du insgesamt an mindestens 80 % des Kurses teilgenommen hast.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhältst du von mir eine Teilnahmebescheinigung, die du anschließend bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Privat oder zusatzversichert?

Auch wenn du privat krankenversichert bist oder eine private Zusatzversicherung hast, kann sich eine Nachfrage lohnen.

Ob zertifizierte Präventionskurse bezuschusst oder erstattet werden und in welcher Höhe, hängt vom jeweiligen Versicherer und vor allem von deinem individuellen Tarif ab.

Am besten erkundigst du dich deshalb bereits vor Kursbeginn bei deiner privaten Kranken- oder Zusatzversicherung, ob dein Tarif eine Kostenbeteiligung für zertifizierte Präventionskurse vorsieht.

Bist du beihilfeberechtigt, kannst du zusätzlich bei deiner zuständigen Beihilfestelle nachfragen. Auch hier können die jeweiligen Regelungen unterschiedlich sein.

Kann mein Arbeitgeber den Yogakurs bezuschussen?

Eine weitere Möglichkeit, die häufig weniger bekannt ist, ist die Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber.

Arbeitgeber können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen zur Gesundheitsförderung ihrer Beschäftigten mit bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei unterstützen, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Auch zertifizierte Präventionskurse können zu diesen Maßnahmen gehören.

Daraus entsteht allerdings kein Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber die Kosten für deinen Yogakurs übernimmt. Es lohnt sich aber durchaus, einmal nachzufragen – beispielsweise bei deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung. Vielleicht gibt es in deinem Unternehmen bereits entsprechende Angebote oder Zuschussmöglichkeiten.

Was muss ich also tun?

Eigentlich ist es ganz unkompliziert:

  1. Vor Kursbeginn erkundigst du dich bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, privaten Kranken- oder Zusatzversicherung, gegebenenfalls deiner Beihilfestelle oder deinem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten für dich bestehen.

  2. Nimm regelmäßig am Kurs teil. Für die Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse sind mindestens 80 % Teilnahme erforderlich.

  3. Nach Abschluss des Kurses erhältst du von mir deine Teilnahmebescheinigung.

  4. Diese reichst du bei der entsprechenden Stelle ein.

So kannst du bereits vor deiner Anmeldung klären, ob und in welchem Umfang dein Yogakurs finanziell unterstützt werden kann.

Noch wichtig zu wissen

Die konkrete Höhe einer Erstattung oder Bezuschussung wird nicht von mir als Kursanbieterin festgelegt. Krankenkassen, private Versicherungen, Beihilfestellen und Arbeitgeber können unterschiedliche Voraussetzungen und Erstattungshöhen haben.

Bitte erkundige dich deshalb im Zweifelsfall direkt bei der für dich zuständigen Stelle.

Und dann darf es vor allem um das gehen, worum es im Yoga eigentlich geht: dir selbst Zeit und Raum zu schenken und dich mit Achtsamkeit deiner eigenen Praxis zuzuwenden.

Von Herzen
Nathalie · Ninaân


Stand der Informationen: Oktober 2026

Weiterführende Informationen & Quellen

  • Zentrale Prüfstelle Prävention / Informationen zu zertifizierten Präventionsangeboten

  • GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, aktuelle Fassung vom 17. Dezember 2025

  • „Prävention direkt finden“ – Suchportal für zertifizierte Präventionsangebote

  • Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Anerkennung von Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG